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Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Interdiscount „40-Jahre-Jubi-Aktion“
- Die Ausgabe von Glückscodes dauert vom 23.08.2010; 00.00 bis zum 19.09.2010; 23:59. Während dieses Zeitrahmens können Glückscodes in jeder Interdiscount-Filiale bezogen werden. Pro Glückscode kann einmal an der Interdiscount „40-Jahre-Jubi-Aktion“ teilgenommen werden.
- Die Teilnahme an der Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion“ ist vom 23.08.2010; 00:00 bis am 30.09.2010; 23.59 möglich. Teilnahmeschluss ist der 30.09.2010, 23.59; bis zu diesem Zeitpunkt kann an der Vorentscheidung teilgenommen werden. Spätere Teilnahmen sind nicht möglich.
- Für die Teilnahme an der Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion“-Vorentscheidung gibt es die beiden Teilnahmemöglichkeiten „Internet“ und „SMS“.
Die Internetteilnahme ist über www.interdiscount.ch möglich. Der Glückscode muss im entsprechenden Feld eingetragen werden, eine gültige E-Mail-Adresse muss angegeben werden und die Teilnahmebedingungen müssen akzeptiert werden. Nur dann ist eine Teilnahme per Internet möglich. Für die SMS-Teilnahme muss das korrekte Kennwort und der korrekte Glückscode an die 919 gesendet werden (CHF 0.40/SMS). Die Gebühren werden auch fällig, falls der Teilnehmer ein falsches Kennwort oder einen falschen Glückscode sendet. Kurzmitteilungen mit fehlerhaften Inhalten können nicht verarbeitet werden, entsprechend erfolgt dann auch keine Teilnahme. Durch das Senden der SMS und des Kennwortes akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. Interdiscount übernimmt keine Garantie dafür, dass die Teilnahme via SMS für alle Teilnehmer möglich ist, da die Einräumung der Teilnahmemöglichkeit nicht alleine in seinem oder dem Einflussbereich seines technischen Dienstleisters liegt, sondern u.a. davon abhängt, ob der Teilnehmer über sein Mobiltelefon bzw. seinen Netzanbieter Mehrwertdienste nutzen kann.
- Der Zeitpunkt, an welchem die vom Teilnehmer eingegebenen Daten im System von Interdiscount bzw. seinem technischen Dienstleister eintreffen ist die Teilnahmezeit. Ist die Teilnahmezeit des Teilnehmers eine Sofortpreisgewinnzeit oder eine Eventzeit oder trifft seine Teilnahme als Erste nach der definierten Zeit ein, so gewinnt der Teilnehmer den Sofortpreis bzw. die Teilnahme am Event.
- Die Gewinnerzeiten für die Sofortpreise wurden zufällig vor Beginn der Aktion generiert, die Zeiten für die Teilnahme am Event wurden von einem Notar vor Beginn der Aktion definiert und in einem versiegelten Umschlag hinterlegt. Der Umschlag mit den Gewinnerzeiten für die Teilnahme am Event bleibt bis zum Teilnahmeschluss versiegelt und wird vom Notar danach geöffnet.
Die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Interdiscount wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Bei den Sofortpreisen werden die kommunizierten Sachpreise verlost. Diese werden nicht in bar ausbezahlt. Interdiscount behält sich das Recht vor, Ersatzpreise mit ähnlichem Wert bereitzustellen, sollten die angegebenen Preise nicht mehr verfügbar sein. Der Anspruch auf den Sofortpreis oder die Teilnahme am Event kann nicht abgetreten werden. Gewinner von Sofortpreisen werden direkt nach der Teilnahme automatisch vom System informiert, dass sie gewonnen haben. Diese Gewinner müssen ihre Postanschrift innerhalb von 8 Tagen an Interdiscount mitteilen. Wird die Postadresse nicht innerhalb der genannten Frist mitgeteilt ist Interdiscount berechtigt, den Sofortpreis anderweitig zu vergeben und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf den Sofortpreis mehr.
- Während der Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion“ -Vorentscheidung werden täglich 40 Sofortpreise verlost.
Nach der Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion“-Vorentscheidung findet ein Event statt, voraussichtlich im November 2010, an welchem 4 Teilnehmer die Chance erhalten, CHF 4 Millionen zu gewinnen = Event.
- Durch seiner Teilnahme an der Aktion anerkennt der Teilnehmer vorbehaltslos diese Teilnahmebedingungen an. Der Nichteinhalt dieser Teilnahmebedingungen hat den Ausschluss von der gesamten Aktion, inklusive dem Event, zur Folge. Allfällige Gewinne können aberkannt oder zurück gefordert werden und an andere Teilnehmer vergeben werden.
- Teilnahmeberechtig sind Personen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei Minderjährigen, welche die Gewinnchance von CHF 4 Millionen erhalten, muss ein Inhaber der elterlichen Sorge den Minderjährigen zum Event begleiten und während der gesamten Eventdauer anwesend sein.
- Der Teilnehmer bestätigt, dass die über das Internet oder die per SMS gesendeten Daten korrekt und vollständig sind und dass die genannte Person, diejenige ist, welche bei einer Einladung am Event teilnehmen wird.
- Von einer Teilnahme am gesamten Gewinnspiel sowie vom Gewinn eines Preises sind Mitarbeiter von Interdiscount und Mitarbeiter des technischen Dienstleisters von Interdiscount ausgeschlossen. Sollte eine der genannten Personen an der Aktion teilnehmen und gewinnen, so wird der Preis (weder Sofortpreis noch Preise des Events) nicht vergeben.
Auch behält sich Interdiscount das Recht vor, Personen von der Aktion aus zu schliessen, sollte der Verdacht der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation vorliegen.
- Glückscodes können in jeder Interdiscount-Filiale kostenlos bezogen werden. Pro Tag können 3 kostenlose Glückscodes bezogen werden.
Im Weiteren gelten auch Belegnummern auf Kassenbons, Vertragsnummern von Mobileverträgen, Kaufverträgen, Teilzahlungsverträgen oder ID-Credit-Verträgen und Nummern von Online-Verträgen als Glückscodes.
- Mehrfachteilnahmen sind möglich; pro Tag darf jedoch maximal 3 Mal an der Aktion teilgenommen werden.
- Die Teilnehmer sind alleine verantwortlich, dass sie korrekte und vollständige Daten eingeben bzw. per SMS senden. (s. Punkt 3.) Dies betrifft sowohl die Eingabe des Glückscodes, wie auch bei einer Internetteilnahme die E-Mail-Adresse. Bei einem Sofortgewinn muss die vollständige Postanschrift entweder im Internet eingegeben werden oder per SMS gesendet werden.
Ist ein Glückscode nicht korrekt, so kann Interdiscount den Gewinn annullieren bzw. die der Teilnehmer vom Wettbewerb ausschliessen. Falls die Postadresse für die Auslieferung des Sofortpreises Interdiscount nicht fristgerecht (innerhalb von 8 Tagen) mitgeteilt wird, diese nicht korrekt ist bzw. der Sofortpreis nicht an die genannte Adresse ausgeliefert werden kann, so verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den Sofortpreis. Interdiscount ist berechtigt den Sofortpreis anderweitig zu vergeben.
- Die Sofortpreise werden nur innerhalb der Schweiz versandt. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Sachpreise werden von Interdiscount oder einem von ihm beauftragten Dritten per Post, Spedition oder Paketdienst versandt.
- Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten von Interdiscount zu eigenen Marketingzwecken verwendet werden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Die Daten der Gewinner von Sofortpreisen oder der Eventteilnehmer dürfen von Interdiscount in sämtlichen Werbemitteln, im Internet sowie der Presse bekannt gegeben werden. Weiter dürfen auch in diesem Zusammenhang Fotos von diesen veröffentlicht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er den Interdiscount-Newsletter per E-Mail erhält, falls er das entsprechende Häkchen explizit auf der Internetseite gesetzt hat.
- Interdiscount setzt für die technische Realisation der Aktion einen technischen Dienstleister ein. In dessen System werden die für die Teilnahme erforderlichen Daten der Teilnehmer gespeichert. Interdiscount und der technische Dienstleister verpflichten sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
Ein ununterbrochener Betrieb im technischen Bereich wird weder von Interdiscount noch von seinem technischen Dienstleister gewährleistet. Technische Unterbrüche sind möglich, werden jedoch schnellstmöglich von Interdiscount bzw. seinem Dienstleister behoben. Sollten Teilnehmer auf Grund technischer Probleme fälschlicherweise über den Gewinn von Sofortpreisen informiert werden, so ist dies nicht verbindlich. Interdiscount ist somit nicht zu einer Gewinnvergabe verpflichtet. Weiter übernimmt weder Interdiscount noch sein technischer Dienstleister Gewährleistung für Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen und Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe auf die Systeme oder Übermittlungsnetze.
- Beschwerden, die sich auf die Durchführung der Aktion beziehen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Interdiscount zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- Interdiscount behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
- Korrespondenz wird keine geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Interdiscount.
Es ist ausschliesslich das Recht der Schweiz anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Interdiscount ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Teilnahmebedingungen für das Event mit der Gewinnchance bis zu CHF 4 Millionen
- Vier Teilnehmer aus der Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion“-Vorentscheidung erhalten die Möglichkeit, CHF 4 Millionen an einem Event zu gewinnen (Event-Teilnehmer). Die Gewinnerzeiten für die Teilnahme am Event wurden von einem Notar definiert. Der Event findet am 20.11.2010 in Basel statt.
- Diese vier Event-Teilnehmer werden von Interdiscount mindestens 30 Tage vor dem Event informiert. Reagiert ein Teilnehmer länger als 7 Tage nicht auf die von Interdiscount gesendete E-Mail (bei der Internetteilnahme) oder ist er nicht über sein Mobiltelefon (bei der Teilnahme per SMS) erreichbar, ist Interdiscount berechtigt einen anderen Event-Teilnehmer zu ziehen. Für nachrückende Event-Teilnehmer kann Interdiscount die oben genannten Fristen kürzen, sollte dies für die Realisierung des Events notwendig sein.
Ebenfalls ist Interdiscount berechtigt, einen anderen Event-Teilnehmer zu ziehen, falls ein Teilnehmer am Datum des Events verhindert ist. Ein Event-Teilnehmer kann auch vom Event disqualifiziert werden, falls er nicht zum festgesetzten Zeitpunkt am Event erscheint oder vor Beginn des Events seine Identität nicht durch einen gültigen Ausweis nachweisen kann. Interdiscount ist dann berechtigt eine andere Person am Event teilnehmen zu lassen. Diese Person muss die in Punkt 7. Und 8. Der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion““ erfüllen.
- Die vier Event-Teilnehmer erhalten die Chance auf einen Gewinn in Höhe von CHF 4 Millionen. Jeder Event-Teilnehmer erhält 40 Couverts, wovon 2 Umschläge das Gewinnsymbol enthalten. Jeder Event-Teilnehmer darf genau zwei Couverts ziehen. Hat der Event-Teilnehmer dabei die beiden Umschläge mit dem Gewinnsymbol gezogen und sich an die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Interdiscount-„40-Jahre-Jubi-Aktion““ und die „Teilnahmebedingungen für das Event mit der Gewinnchance von CHF 4 Millionen“ gehalten, erhält der Event-Teilnehmer die CHF 4 Millionen. Sollten mehrere Event-Teilnehmer die beiden Umschläge mit dem Gewinnsymbol ziehen, so erfolgt eine anteilsmässige Ausschüttung der CHF 4 Millionen. Zieht keiner der Event-Teilnehmer zwei Gewinnsymbole, so unterbleibt die Auszahlung des Gewinnes.
Bei einem Gewinn erfolgt die Auszahlung nach Absprache mit Interdiscount. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom Gewinner/von den Gewinnern zu tragen.
- Der Event-Teilnehmer kommt für alle Nebenkosten, die ihm durch die Teilnahme am Event entstehen selbst auf.
- Durch die Teilnahme am Event erteilt der Event-Teilnehmer seine ausdrückliche Erlaubnis, dass sein Name, sein Abbild, seine Stimme, seine biografischen Daten und seine Teilnahme am Event nach Ermessen von Interdiscount in jedem beliebigen Medium weltweit und ohne Benachrichtigung oder Abgeltung des Teilnehmers zum Zweck der Promotion, der Werbung, des Verkaufs, der Veröffentlichung und der Kommerzialisierung der Promotion und ihrer Aufzeichnungen (einschliesslich etwaiger daraus erstellter Programme) gefilmt, aufgezeichnet, ausgestrahlt, wiederverwertet und in Lizenz vergeben werden können (einschliesslich, aber nicht ausschliesslich an und von Drittparteien).
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Geltendmachung des Gewinns das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt des Gewinnfalls auf erforderliche Weise, ggf auch durch einen Polygraphen, überprüft wird.
- Interdiscount kann vom Event-Teilnehmer verlangen, von Interdiscount zur Verfügung gestellte Kleidung und Accessoires und andere Werbemittel am Event zu tragen bzw. zu präsentieren. Der Event-Teilnehmer darf keine Bekleidung oder sonstigen Gegenstände mit Schriftzügen oder Logos von Konkurrenzunternehmen tragen.
- Der Event-Teilnehmer darf über seine Teilnahme am Event oder bei einem Gewinn keine Pressemitteilungen oder andere Veröffentlichungen ohne schriftliche Genehmigung von Interdiscount abgeben.

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